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Schunder Bestattungen: Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten!

Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten!

Bestattungen können durch entsprechende Vorsorgeverträge im Voraus geregelt werden. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden sowie ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird. Den Hinterbliebenen wird so die nicht immer einfache Entscheidung in Bezug auf die Bestattungsart sowie finanzielle Sorge abgenommen. Nach wie vor steht das persönliche Gespräch mit den Ratsuchenden im Vordergrund unserer Bemühungen. In unseren Besprechungsräumlichkeiten kann ohne Zeitdruck alles Notwendige festgelegt werden.

Sie möchten zu Lebzeiten alles geregelt haben? Dann nutzen Sie doch den digitalen Vorsorgeplaner von Schunder Bestattungen.

Sie möchten zu Lebzeiten alles geregelt haben?

Dann nutzen Sie doch unseren digitalen Vorsorgeplaner, mit dem Sie alle Einzelheiten anlegen und speichern können.

Mithilfe unseres Vorsorgeplaners können Sie eine Bestattungsvorsorge für sich selbst oder einem Angehörigen online gestalten – der Planer führt Sie durch die wichtigsten Inhalte einer Vorsorge. Ihre persönlichen Wünsche werden hierbei unverbindlich & kostenlos festgehalten. Am Ende der Eingabe können Sie auswählen, ob wir mit Ihnen in Kontakt treten sollen. Dies kann persönlich, postalisch oder digital erfolgen. Ebenso kann Ihr persönlicher Vorsorgeplan auch ausgedruckt oder als PDF heruntergeladen werden.

Alle Informationen und Details zur Bestattungsvorsorge finden Sie auch noch einmal zusammengefasst in unserem Ratgeber zum Downloaden.

Die Vorteile einer Bestattungsvorsorge:

Damit sich Ihre Familie nach Ihrem Tod nicht um alles kümmern muss, ist eine Bestattungsvorsorge erforderlich. Im Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie alle wichtigen Details und Wünsche Ihrer Bestattung fest.

Im Zusammenhang mit der Bestattungsvorsorge kann die Einrichtung eines Treuhandkontos sinnvoll sein. Denn das auf dem Konto verwaltete Vermögen ist durch eine Zweckbestimmung vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Seit 2004 werden Bestattungskosten nicht mehr vom Staat übernommen, deshalb liegt es jetzt an Ihnen. Möchten Sie, dass Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes keiner finanziellen Belastung ausgesetzt sind? Dann ist eine Sterbegeldversicherung eine mögliche Option.

Mit den verschiedenen Vollmachten und Verfügungen legen Sie fest, welche Vertrauensperson für Sie Entscheidungen treffen soll, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Vollmachten und Verfügungen

Seit Kurzem bieten wir Ihnen jetzt auch eine Reihe an digitalen Editoren zum Thema Vollmacht & Verfügung. Klicken Sie einfach mal durch …

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, bestimmte medizinische Behandlungen auszuschließen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern. Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung jetzt kostenlos und in wenigen Schritten.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Vertrauensperson für Sie wichtige Entscheidungen und Aufgaben übernehmen soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht jetzt kostenlos und in wenigen Schritten.

Betreuungsverfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, bestimmte medizinische Behandlungen auszuschließen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern. Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung jetzt kostenlos und in wenigen Schritten.

Wir bieten Ihnen zwei sichere Möglichkeiten an, eine Bestattungsvorsorge, die Sie mit unserem Unternehmen abschließen, auch finanziell abzusichern.

Finanzierung

Wir bieten Ihnen zwei sichere Möglichkeiten an, eine Bestattungsvorsorge, die Sie mit unserem Unternehmen abschließen, auch finanziell abzusichern.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Düsseldorf. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

  • Nachdem Sie mit unserem Unternehmen einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem von uns erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über unser Unternehmen oder direkt an die Treuhand.

  • Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

  • Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

  • Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über uns Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

  • Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

  • Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

Warum ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Lösung? Da das Sterbegeld seit 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.

Wir bieten in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung an, die ihr Alter, ihre finanzielle Situation und ihre besonderen Wünsche jeweils individuell berücksichtigt. Durch günstige Konditionen einer Gruppenversicherung sind Einmalbeträge ebenso wie jährliche oder monatliche Raten unter 10,- € möglich, die Sie finanziell kaum belasten.

Ihre weiteren Vorteile:

    *) Bei einem Einmalbeitrag wird innerhalb der ersten 6 Monate der eingezahlte Beitrag rückerstattet, nach 6 Monaten wird die volle Versicherungssumme im Todesfall fällig.

    Das Erbrecht ist, wie das Steuerrecht, sehr umfangreich. Wir empfehlen daher eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, werden im Folgenden die wichtigsten Grundbegriffe erklärt.

    Letzter Wille

    Das Erbrecht ist, wie das Steuerrecht, sehr umfangreich. Wir empfehlen daher eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, werden im Folgenden die wichtigsten Grundbegriffe erklärt.

    Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie die Erbfolge außer Kraft setzen. Sie können so beispielsweise Ihren Ehegatten als Alleinerben einsetzen. Zu beachten ist dabei, dass ihre Abkömmlinge dadurch enterbt werden und somit ihren Pflichtteil beanspruchen können. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

    Es gibt zwei Arten des Testaments. Das eigenhändig und handschriftlich verfasste Testament und das bei einem Notar verfasste Testament. 

    • Eigenhändiges Testament
      Das eigenhändige Testament muss handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden. Ebenfalls müssen Ort und Datum der Niederschrift enthalten sein.
      Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Um Missverständnisse auszuschließen, hat die Unterschrift mit vollem Vor- und Zunamen zu erfolgen.
    • Notarielles Testament
      Das von einem Notar erstellte Testament wird immer amtlich verwahrt. Die Öffnung erfolgt beim Tode des Erblassers.

    Das Erbrecht ist, wie das Steuerrecht, sehr umfangreich. Wir empfehlen daher eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, werden im Folgenden die wichtigsten Grundbegriffe erklärt.

    • Erbfolge
      Die Erbfolge ist durch den Gesetzgeber streng geregelt. Nach deutschem Erbrecht sind nach dem Ehepartner lediglich verwandte Personen, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern oder noch entferntere Verwandte haben, erbberechtigt. Von der Erbfolge ausgeschlossen sind Personen, mit denen der Erblasser keine gemeinsamen Vorfahren hat, wie Schwiegereltern, Stiefkinder, Stiefeltern sowie angeheiratete Tanten und Onkel.

    • Erben 1. Ordnung
      sind Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel oder Urenkel. Ein noch lebendes Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge aus. Nichteheliche Kinder haben einen Ersatzanspruch. Adoptivkinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt.

    • Erben 2. Ordnung
      sind Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen und Nichten.Verwandte zweiter Ordnung können nur erben, wenn kein Erbe erster Ordnung vorhanden ist.

    • Erben 3. Ordnung
      sind die Großeltern und deren Abkömmlinge, also Onkel und Tanten, Vettern und Cousinen, etc. 

    Grundsätzlich gilt, ist ein naher Verwandter des Erblassers noch am Leben, so werden automatisch alle folgenden von der Erbschaft ausgeschlossen. Der Ehepartner erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Erben erster Ordnung. Ist ein Ehepaar kinderlos, so erbt der Ehepartner drei Viertel, das restliche Viertel geht an die Erben zweiter Ordnung.

     
    Schunder Bestattungen aus Prölsdorf – seit 4 Generationen Rat & Hilfe

    Sie haben noch Fragen?

    Gerne beantworten wir Ihr Anliegen rund um das Thema Vorsorge, Bestattung & Trauer und sind selbstverständlich für Sie da, so lange Sie es wollen. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar: 0951 – 70 2 70